Einreichregularien Würfel

Sächsischer Staatspreis für Design 2005

1. Zweck der Verleihung

Die Verleihung des Sächsischen Staatspreises für Design ist seit 1992 fester Bestandteil der Designförderung des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, sowohl herausragend gestaltete Produkte und Dienstleistungen als auch überzeugendes Kommunikationsdesign öffentlich zu würdigen sowie die Leistungsfähigkeit von Design aufzuzeigen.

1.1 Sächsischer Staatspreis für Design
Vergeben werden Preise und Anerkennungen. Als Preisgeld stehen insgesamt 45.000 Euro zur Verfügung.
Die Auszeichnung, die jeweils zu gleichen Teilen an Hersteller und Designer geht, besteht aus einem Geldbetrag, einer Urkunde sowie Aufklebern mit der Nennung "Preisträger/ Anerkennung - Sächsischer Staatspreis für Design 2005".

1.2 Sächsischer Staatspreis für Design
Sonderpreis Juniordesign

Zudem wird ein mit 5.000 Euro dotierter Sonderpreis zur Nachwuchsförderung ausgelobt. Dadurch soll es in der Ausbildung befindlichen Designern und jungen Absolventen möglich werden, am Wettbewerb teilzunehmen.

1.3 Sonderpreis
"Gestaltung eine Pokals für den Rei CATWORK Award"

Darüber hinaus läuft einmalig ein Wettbewerb zur Gestaltung eines Pokals für den "Rei CATWORK Award". Ein mit 2.500 Euro dotierter, von der fit GmbH gesponserter Preis, soll den interessantesten Gestaltungsentwurf einer Trophäe der im Bereich Design, Architektur und Innenarchitektur im Freistaat Sachsen Studierenden prämieren.
Ein Anspruch des Gewinners des Wettbewerbs auf eine tatsächliche Verwendung des Entwurfs für die Pokalgestaltung besteht nicht.

nach oben2. Teilnahme

Der Sächsische Staatspreis für Design 2005 richtet sich sowohl an designbewusste Hersteller als auch an Designer. Um den Preis können sich kleine und mittlere Unternehmen1 mit am Markt bereits eingeführten Produkten, Dienstleistungen bzw. Kommunikationskonzepten bewerben.

Dabei sind folgende Grundsätze bindend:

  • Der Antragsgegenstand muss zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem deutschen bzw. EG-Markt angeboten werden. Zugelassen sind zudem Prototypen, die kurz vor der Markteinführung stehen und deren Serienreife gewährleistet ist, jedoch keine Unikate.
  • Der Designentwurf sollte nach dem 01.01.2003 auf den Markt gekommen sein.
  • Voraussetzung ist, dass der Designer und/oder der Hersteller seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Vertretung im Freistaat Sachsen hat.

1 Dabei gilt die "Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen" (2003/361/EG), ABl. EU Nr. L 124/36 vom 20. Mai 2003. Soweit die Europäische Kommission neue Grenzen festlegt, finden diese Berücksichtigung.

Für den Sonderpreis zur Nachwuchsförderung können sich im Freistaat Sachsen Studierende der Fachbereiche Design, Architektur und Innenarchitektur bewerben, sofern sie bereits das Grundstudium (ab 5. Semester) abgeschlossen haben, sowie Hochschulabsolventen der entsprechenden Studiengänge, vorausgesetzt deren Studienabschluss liegt nicht länger als drei Jahre zurück. Zugelassen sind Gestaltungsentwürfe aller für den Sächsischen Staatspreis für Design definierten Kategorien.

Für den Sonderpreis zur Gestaltung eines Pokals für den
"Rei CATWORK Award" können sich im Freistaat Sachsen Studierende der Fachbereiche Design, Architektur und Innenarchitektur bewerben, sofern sie bereits das Grundstudium (ab 5. Semester) abgeschlossen haben. Zu gestalten ist ein Pokal, der ab 2006 an den Sieger des "Rei CATWORK Award", einen deutschlandweiten Nachwuchswettbewerb für Mode, vergeben wird. Die Gestaltungsentwürfe müssen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen:

  • Ästhetik und Funktionalität sind kreativ umzusetzen unter Beachtung, dass der Pokal überreicht werden kann.
  • Ein thematischer Bezug zu Textilien/Bekleidung/Modedesign muss offensichtlich sein.
  • Der Pokal muss den Schriftzug "Rei CATWORK Award" unter Verwendung der entsprechenden Markenlogos (Download hier) tragen.

Produkte, an deren Entwicklung Mitglieder der Jury beteiligt waren, sind für den gesamten Wettbewerb nicht zugelassen.

nach oben3. Jury

In die Jury sind durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit berufen:

Prof. Rayan Abdullah
Professor für Typografie, Studiendekan, Hochschule für Gestaltung und Buchkunst Leipzig

Eva Gerber
Leitung Institut Relais und Mitglied der Schulleitung an der Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern

Nora Grawitter
Designerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin, Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e.V., Greiz

Andrej Kupetz
Fachlicher Leiter und Geschäftsführer des Rats für Formgebung, Frankfurt/ Main

Michael Lammel
Designbüro NOA, Aachen/ Milano

Heinrich Löbbers
Journalist, Sächsische Zeitung

Dr. Babette Peters
Leiterin der Initiative hamburgunddesign°, Hamburg

Barbara Schmidt
Designerin, Berlin/ Kahla

nach oben4. Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien orientieren sich an den national und international üblichen Entscheidungskriterien für die Bewertung von Design:

  • technische und ästhetische Eigenständigkeit (Innovationsgehalt)
  • Gestaltungsqualität (Gesamtkonzeption)
  • Gebrauchsvisualisierung (Funktionalität und Bedienbarkeit)
  • Anmutung und emotionaler Gehalt
  • Umweltverträglichkeit
  • technologische und materialgerechte Umsetzung
  • Beziehung zum Umfeld
  • Ergonomie
  • Originalität
  • konzeptionelle Geschlossenheit
  • Reproduzierbarkeit

Aufgrund der Tatsache, dass die Bedeutung und die Gewichtung der Bewertungskriterien abhängig sind von der Art und Funktion der jeweils zu beurteilenden Gestaltungsleistung, werden für die einzelnen Bereiche die Maßstäbe unterschiedlich angelegt. Dabei bleibt es der Jury überlassen, diese Kriterien zu akzentuieren bzw. zu erweitern, wobei die Gesamtkonzeption besonderes Gewicht erhält.

nach oben5. Entscheidung und Preisvergabe

Die Jurytagung findet am 5. Oktober 2005 statt.
Die Beratungen sind nicht öffentlich.

Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren unabhängige Sachverständige hinzuziehen, insbesondere zur Klärung von Fragen der Funktion, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Die Sachverständigen besitzen dabei lediglich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.

Die Entscheidung der Jury wird im Rahmen der Preisverleihung veröffentlicht.

Der Preis wird durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit am 30. November 2005 im Internationalen Congress Center in Dresden verliehen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

nach oben6. Auszeichnung und Präsentation

Wird einem eingereichten Objekt eine Designauszeichnung zugesprochen, so ist der Teilnehmer (sowohl der Hersteller wie auch der Designer) berechtigt, diese Auszeichnung im Zusammenhang mit dem Objekt zu verwenden. Die Auszeichnung verliert ihre Gültigkeit, wenn das Objekt im Rahmen der Produktpflege bzw. Weiterentwicklung verändert wird.

Die mit dem Sächsischen Staatspreis für Design 2005 ausgezeichneten Objekte, Preisträger der Sonderpreise sowie darüber hinaus von der Jury ausgewählte Bewerbungsgegenstände werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Gleichzeitig werden diese in einem Katalog dokumentiert und sind Bestandteil einer Internetpräsentation.

nach oben7. Wettbewerbsverfahren

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  1. Ausschreibung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
  2. Teilnahme der Unternehmen - Bewerbung, d.h. Einreichung der Anmeldung und der Objekte zur anschließenden Jurierung
  3. Jurysitzung
  4. Bekanntgabe, Verleihung des Preises
  5. Präsentation der Preisträger

7.1 Ausschreibung
Die Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen erfolgt über die Einzeldokumentation hinaus u.a. im Sächsischen Amtsblatt, in Fachzeitschriften für Gestaltung und Wirtschaft, in den Informationszeitschriften verschiedener Kammern und Verbände sowie im Internet unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise.

7.2 Teilnahme der Unternehmen
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich bei den nachfolgenden Institutionen bis zum 16. September 2005 (Eingang bei einer der nachfolgenden Stellen) einzureichen:


Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Referat 52
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Telefon: 0351/564-8522
Fax: 0351/564-8529
e-mail: kerstin.duerfeld@smwa.sachsen.de
Internet: www.smwa.sachsen.de/staatspreise

SUBdesign GmbH
Görlitzer Straße 16
01099 Dresden
Telefon: 0351/81184-0
Telefax: 0351/802 99 50
e-mail: info@subdesign.net
Internet: www.subdesign.net

Die Bewerbung ist erfolgt, sobald das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt 8.) bei einer der genannten Institutionen nach Maßgabe dieser Ausschreibung ordnungsgemäß eingereicht hat.
Eine online-Bewerbung unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise ist möglich, soweit auch dann für den Eingang aller Bewerbungsunterlagen die Frist 16. September 2005 gewahrt ist.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bewerbung eine schriftliche Bestätigung.

Die Wettbewerbsobjekte (siehe Punkt 8.) sind durch die Bewerber nach Maßgabe dieser Ausschreibung form- und fristgerecht anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt in direkter Absprache mit SUBdesign, die vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Organisation und Durchführung des Preises beauftragt wurden. Ort der Anlieferung ist Dresden. Die genaue Adresse sowie der exakte Zeitpunkt werden durch SUBdesign mitgeteilt.

nach oben8. Wettbewerbsunterlagen

8.1 Die Bewerbung für den Sächsischen Staatspreis für Design muss folgendes umfassen:

  • den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen
  • eine verbale Beschreibung der Designlösung, Erläuterungen des Verwendungszwecks und der Einsatzgebiete des Wettbewerbsobjektes sowie Angaben zum Gebrauch (Bedienung, Sicherheit u.ä.) max. 2 A4-Seiten
  • einen Prospekt, in dem das Produkt ausführlich dargestellt ist bzw. eine gleichwertige Bild-Text-Dokumentation
  • eine schriftliche Einverständniserklärung mit den Bedingungen des Wettbewerbs und der Teilnahme an der anschließenden Ausstellung
  • die nach Maßgabe dieses Wettbewerbs form- und fristgerechte Einsendung und Präsentation des Wettbewerbsobjektes
  • Objekte, die ein bestimmtes Volumen (2 m3) bzw. Gewicht (100 kg) überschreiten und aus dem Grunde nicht angeliefert bzw. aufgebaut werden können, sind nach Absprache mit SUBdesign als Modell oder als Großfotos (mehrere Ansichten, die eine Beurteilung ermöglichen) zu präsentieren; gesonderte Darstellungsmittel (z.B. Video) können zum gegebenen Zeitpunkt abgestimmt werden; im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign werden nur gedruckte bzw. bereits in der Öffentlichkeit nachweisbar wirksam gewordene Arbeiten zugelassen; Originalentwürfe werden nicht bewertet
  • Produkte, die ganz oder teilweise aus erklärungsbedürftiger Software bestehen, sind in Form einer CD-ROM einzureichen. Sie werden bei Bedarf nach Terminvereinbarung vom Teilnehmer am Tag der Jurysitzung präsentiert. Jegliches technisches Equipment hierfür ist vom Teilnehmer zu stellen.
  • eine reproduktionsfähige Bildvorlage, die für die Veröffentlichung im Katalog geeignet ist
  • drei hochqualitative Fotos (Weltpostkarte)

8.2 Die Bewerbung für die Sonderpreise unterliegt folgenden Anforderungen:

  • Es können pro Teilnehmer bis zu drei Entwürfe eingereicht werden.
  • Die eingereichten Entwürfe sind durch Zeichnungen (max. DIN A3), durch Fotos (schwarzweiß und in Farbe und max. 24x30 cm) bzw. durch Muster sowie durch eine Beschreibung der Einreichung (max. 3 Seiten DIN A4) darzustellen.
  • Der Bewerbung muss außerdem ein Blatt beiliegen, aus dem Name, Anschrift, Alter, Studiengang und Semester (mit Immatrikulationsbescheinigung) hervorgehen.
  • Bei Designern sollte angegeben werden, ob sie angestellt oder frei tätig sind.
  • Den Bewerbungsunterlagen muss eine Erklärung beiliegen, dass die eingereichten Arbeiten vom Bewerber stammen, dass keine Urheberrechte von Dritten verletzt werden und das Produkt noch nicht auf dem Markt ist. Die Urheberrechte am Produktentwurf verbleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen, beim Designer.

Bewerbungen können ausschließlich bei fristgemäßem Eingang der vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.

nach oben9. Veröffentlichungen und Ausstellungen

Die Wettbewerbsteilnehmer sind mit einer öffentlichen Berichterstattung über die ausgezeichneten Objekte einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen durch den Veranstalter einverstanden. Sie erklären sich bereit, die Objekte und dazugehörigen Abbildungen und Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Publikationen und Präsentationen zur Verfügung zu stellen.

Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung besteht nicht.

nach oben10. Gebühren, Transport,
Haftpflicht und Versicherung

SUBdesign sorgt für die Präsentation der Wettbewerbsobjekte anlässlich der Jurysitzung wie auch für die Gestaltung der Ausstellung zur Preisverleihung. Standgebühren fallen nicht an.

Die Kosten für den An- und Rücktransport der Wettbewerbsobjekte sowie die Haftung für dabei aufgetretene Transportschäden übernimmt der Wettbewerbsteilnehmer. Er sorgt für eine angemessene Verpackung, die gleichzeitig für den Rücktransport geeignet ist. Auch für Beschädigungen und Verlust eines Objektes nach Einsendung und insbesondere bei Ausstellungen haftet der Veranstalter nicht. Aufgrund dessen wird den Teilnehmern empfohlen, ihre Objekte entsprechend zu versichern.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholungstermine für die Wettbewerbsobjekte werden dem Wettbewerber die entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung gestellt.


Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk